Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Schnell ist es passiert – eisglatte Fahrbahn, eine Unachtsamkeit oder schlichtweg Pech. Was tun nach einem Unfall?

 

Auch bei – augenscheinlich – kleinen Schäden ist es Ihr gutes Recht, einen Gutachter zur Feststellung des Unfallschadens zu beauftragen! Oft sind verdeckte Beschädigungen vorhanden - nur ein ausgebildeter Fachmann erkennt das wahre Ausmaß des Schadens an Ihrem Fahrzeug.

 

Frontschaden am Nissan Micra nach Frontalcrash

Lassen Sie daher nach jedem, noch so kleinem, unverschuldetem Zusammenstoß Ihr Fahrzeug von einem Gutachter besichtigen.

 

Der erste Schritt

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beantworten Ihnen die ersten und wichtigen Fragen direkt am Telefon und vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Begutachtung Ihres Fahrzeuges. Gern kommen wir hierfür auch zu Ihnen!

 

Die Begutachtung

Zum Termin benötigen wir von Ihnen die Fahrzeugzulassung Teil I sowie Daten zum Unfallverursacher! Sollten Ihnen nach dem Unfall nicht alle Daten des Verursachers vorliegen, so übernehmen wir für Sie die Recherche nach Fahrzeughalter sowie eintrittspflichtiger Versicherung. – WICHTIG – Notieren Sie sich in jedem Fall das Kennzeichen des Unfallverursachers! Der sicherste Weg, einen Unfallschaden sofort aufzunehmen ist und bleibt jedoch immer die Aufnahme durch die Polizei.

 

In Ihrem Beisein sichern und dokumentieren wir die Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug und erstellen im Nachhinein ein umfangreiches Gutachten welches wir direkt an die eintrittspflichtige Versicherung, Ihren Rechtsanwalt oder die von Ihnen gewünschte Werkstatt schicken.

 

Wichtig: Grundsätzlich entscheiden Sie selbst, ob Sie sich die Reparaturkosten für den Unfallschaden auszahlen lassen oder ob Sie Ihr Fahrzeug bei einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen möchten.

 

Nach der Gutachtenerstellung

Sobald Sie Ihr Gutachtenexemplar in den Händen halten, ist unsere Arbeit zunächst abgeschlossen. Sicherlich treten an der ein oder anderen Stelle des Schadengutachtens noch Fragen auf – hierzu können Sie uns natürlich jederzeit kontaktieren. Unsere Gutachterrechnung wird im Fall eines unverschuldeten Unfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Sollten sich Probleme hinsichtlich der Schadensregulierung ergeben, so stehen wir Ihnen auch hier gern hilfreich zur Seite.

 

 

Wir würden uns freuen, auch Ihnen helfen zu dürfen!