Schaden- bzw. Unfallgutachten für folgende Fälle:

  • Verkehrsunfall
  • Beschädigungen durch Fußgänger, Fahrradfahrer
  • Beschädigungen durch herabfallende Gebäudeteile
  • Beschädigungen durch ungenügend abgesicherte Baustellen

Sie haben einen anderen Schaden an Ihrem KFZ?        Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gern! 

 

Warum ein Schadengutachten in Auftrag geben?

  • Sie haben IMMER das Recht, einen Gutachter hinzuzuziehen und ein Schaden- bzw. Unfallgutachten in Auftrag zu geben
  • schriftlich dokumentierte Schadensbeschreibung von ausgebildeten Gutachtern
  • fotodokumentarische Aufzeichnung der Schäden
  • auch kleine, unscheinbare Schäden können verdeckte Beschädigungen nach sich ziehen
  • Riskieren Sie keine versteckten Reparaturkosten oder hohe Wertminderungen!

Zum Ablauf eines Schadengutachtens haben wir HIER für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst


Beispiele Schadengutachten:

 

Schaden an einem BMW Mini durch Radfahrer

Heckschaden nach Auffahrunfall an einem Suzuki Swift


Vermeintlich kleiner Heckschaden an einem Audi Q5

 

Totalschaden eines Mercedes Benz CLS Shooting Brake


Frontschaden LKW Scania

Sturmschaden an einem PKW Opel Corsa