Immer häufiger wird in Deutschland durch stationäre oder mobile Anlagen die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge überwacht. An vielen Ampelkreuzungen sind Rotlichtüberwachungsanlagen installiert. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben bzw. von einer Geschwindigkeitsmessung, Abstandsmessung oder Rotlichtüberwachung betroffen sein und den Verdacht haben, die jeweilige Anlage hat fehlerhaft gearbeitet, können Sie dies von uns in einem Gutachten überprüfen lassen. Wir verfügen zu allen gängigen Messgeräten über die notwendige Software der Gerätehersteller für die Überprüfung der Messdateien (z.B. Vitronic, Jenoptik Robot, Leivtec, ESO).
Die Kosten für das Gutachten können von uns direkt bei der Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. Beauftragen Sie Ihren Rechtsanwalt,
sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Von uns werden mit einer Software die vom Messgerät aufgezeichneten Signale ausgewertet. Der Signalverlauf muss der Länge und Geometrie des gemessenen Fahrzeuges entsprechen. Signale, die aus dem Bereich der Räder stammen, dürfen vom Messgerät nicht verwendet werden (Beispiel zum Messgerät ES 3.0).
KFZ-Sachverständigenbüro
Graupner & Partner
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